Kostenübernahme

 

Seit 1. Juli 2022 wird die Psychotherapie von der Grundversicherung gedeckt. Wir stellen die Rechnung direkt an Ihre Versicherung. In Ausnahmefällen verlangt die Grundversicherung dass die Rechnung an Sie geht und wird Ihnen den Betrag rückerstatten.

 

Für die Anmeldung benötigen wir:

 

- Eine Kopie der Krankenkassenkarte

- Eine Anordung des Haus - oder Kinderarztes. Diese kann für 2 x 15 Konsultationen ausgestellt werden. Für eine     weitere Begleitung braucht es einen Fachbericht von einem Psychiater. Das Formular für die Anordung des

  Haus - oder Kinderarztes finden Sie hier:

 

 

 

 


Unfallversicherung

 

Bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalls können Patienten ebenfalls eine Kostenbeteiligung für psychologische Psychotherapie bei der Unfallversicherung beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.


Invalidenversicherung

 

Die Abrechnung über die Invalidenversicherung bei psychischen Beschwerden infolge eines Geburtsgebrechens ist nach erfolgter Kostengutsprache der IV möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei der IV bzw. beim zuständigen Arzt über Kostengutsprache für Psychotherapie.